Verwaltungsrecht

Das Gebiet des Verwaltungsrechts, befasst sich im Wesentlichen mit den Rechtsbeziehungen zwischen dem Bürger einerseits und dem Staat (Bund, Länder, Kommunen und sonstige öffentlich-rechtliche Körperschaften) als Hoheitsträger andererseits.
Zu diesem Rechtsgebiet gehören insbesondere nachfolgende Bereiche:
- Öffentliches Bau- und Planungsrecht- Umweltrecht
- Wirtschaftsverwaltungsrecht
- Öffentliches Dienstrecht
- Ausbildungs- und Prüfungsrecht
- Kommunalrecht
- Abgabenrecht
- Straßenrecht
- Staatshaftungsrecht
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