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Bau- und Architektenrecht

Wenn Sie bauen, bauen Sie auf uns.

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Man baut nur einmal im Leben, heißt es.
Dabei stellen sich bereits im Vorfeld Fragen über Fragen.

Mit oder ohne Architekt? Mit einem Bauträger, Generalunternehmer oder lieber doch alles einzeln vergeben? VOB/B-Vertrag oder BGB-Vertrag? Muss ich in Vorleistung gehen? Wer muss Sicherheiten stellen? Gibt es Fristen für die Fertigstellung? Was mache ich bei der Abnahme und was bei Mängeln? Wann brauche ich einen Gutachter?

Wir sind Experten im Baurecht und Architektenrecht und beantworten Ihnen alle Ihre Fragen – ob komplex oder auch einfach. In jedem Falle verständlich. Wir kümmern uns um Ihr Bauvorhaben und stehen Ihnen rechtlich zur Seite. Dabei vertreten wir sowohl Bauherren als auch Bauunternehmen und Architekten sowie Fachplaner. Wir kennen alle Seiten des Baurechts und Architektenrechts – und das kommt Ihnen zugute.

Dabei spielt es keine Rolle, wo das Bauvorhaben liegt, sei es z.B. Hamburg, Sylt, Sankt Peter-Ording, Föhr, Amrum, Langeneß oder anderswo. Wir erreichen Sie.

Öffentliches Bau- und Planungsrecht

  • Flächennutzungsplan
  • Bebauungsplan
  • Städtebaulicher Vertrag
  • Vorhaben- und Erschließungsplan
  • Veränderungssperre
  • Teilungsgenehmigung
  • Fremdenverkehrssatzung
  • Baugenehmigung und Vorbescheid
  • Planfeststellungsverfahren
  • Stadtplanungsrecht
  • Sanierungs- und Erhaltungssatzung
  • Erschließungsrecht
  • Enteignungs- und Entschädigungsrecht
  • Public-Private-Partnership
  • Vergaberecht

Privates Bau- und Architektenrecht

  • Bau- und Werkvertragsrecht
  • Bauträgervertragsrecht
  • Projektentwicklungsvertrag
  • Generalunternehmervertrag
  • Architektenvertragsrecht
  • Architektenhonorarrecht
  • Recht der Vergabe- und Vertragsordnungen
  • Wertermittlungen
  • Beweissicherungsverfahren
  • Sachverständigengutachten
  • Bauhandwerkersicherung
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