Arbeitsrecht

Die Kanzlei ist ebenfalls auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes tätig, sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite. Hierzu gehören insbesondere nachfolgende Bereiche:
Individuelles Arbeitsrecht
- Arbeitsvertrag
- Ausbildungsvertrag
- Arbeitnehmerüberlassung
- Betriebsübergang
- Arbeitszeit/Teilzeit
- Lohn/Vergütung
- Urlaub
- Mutterschutz/Erziehungszeit
- Behinderung
- Aufhebungs-/Abfindungsvertrag
- Kündigungsschutz
- Zeugnis/Arbeitspapiere
Kollektives Arbeitsrecht
- Tarifvertrag
- Arbeitskampf
- Betriebsverfassung
- Betriebsorganisation
Wenn Sie Interesse haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.